Förderungen Klimafonds 

Photovoltaik Fertighäuser, Umweltfreundliche Mobilität - Optimierung Radverkehr, Solarthermie - Solare Großanlagen, Mustersanierungsoffensive betrieblich genutzter Gebäude.

 

Förderungen Energieagentur 

Förderdatenbank

 

Förderung erneuerbarer Energieträger – KPC 

Biomasse, Biogas, Solaranlage, Solare Großanlage, Fernwärme, Geothermie, Photovoltaik, etc.

 

FÖRDERRATGEBER „KLIMA“ AKTUALISIERT

 

Um Gemeinden die Orientierung in der komplexen Förderlandschaft zu erleichtern, hat Klimabündnis NÖ im Auftrag der NÖ Landesregierung den "Förderratgeber Klima" verfasst. Er verschafft Gemeinden, Gemeindenetzwerken und Gemeindeverbänden einen Überblick über mögliche Bundes- sowie Landesförderungen und dient als Anregung für weitere Projekte.

 

Neue Förderungsaktion: Mit LED Betriebskosten sparen

Förderungsfähig sind:

  • der Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (z. B. Glühlampen, Leuchtstoffröhren) gegen LED-Leuchtmittel
  • der Tausch von konventionellen Leuchten gegen LED-Systeme
  • Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktivierte, tageslichtabhängige Regelung und Schaltung) in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen

Förderungsanträge sind nach der Beleuchtungsumstellung, jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einzureichen.
 

Effiziente Energienutzung, Wärmepumpen, Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, etc.

 

Förderungen des Landes NÖ 

Eigenheim-, Passivhausförderung, Biomasseheizung, Fernwärmeanschluss, Solar-, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen - Förderungen, Energie-Gemeindepaket, etc.

 

Förderung von Elektrofahrrädern in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert den Ankauf von neuen Elektrofahrrädern mit einem Zuschuss von 20 % des Kaufpreises, maximal jedoch 300 Euro.

 

Neue Förderung des Landes Niederösterreich für Fahrzeuge mit Alternativantrieben

Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen mit Alternativantrieb sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandelten Pflanzenöl.  Gültigkeit: bis 31. Dez. 2011

Förderantrag: http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Energiefoerderungen-Privat/alternativantriebantrag.wai.html

Weitere Informationen: Richtlinie NÖ Fahrzeug-Alternativantrieb-Förderung:  http://www.noe.gv.at/bilder/d49/Richtlinie_Fahrzeug-Alternativantrieg-Foerderung.pdf

Tankstellen Alternativtreibstoffe: http://www.noe.gv.at/bilder/d49/Tankstellen_alternative_Treibstoffe.pdf

 

 

 

 

 

 

Energie-Gemeinde-Paket für Niederösterreichs Gemeinden

NEUE FÖRDERUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR KLIMABÜNDNIS-GEMEINDEN
Als Impulsförderung zur Motivations- und Bildungsarbeit in den NÖ. Klimabündnis-Gemeinden können seit 1. Feb. 2011 Anträge eingereicht werden. Der Förderhöchstsatz beträgt 10.000 Euro und gilt bis 31. Dez. 2012.
Einreichstelle: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, post.ru3(at)noel.gv.at.

Förderrichtlinien und Formular für das Förderansuchen: www.noel.gv.at/klima

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederösterreichische Verkehrsparsiedlung gesucht

 

e5 – ENERGIE-PROGRAMM FÜR GEMEINDEN IN NIEDERÖSTERREICH

e5 ist das klima:aktiv-Programm für energieeffiziente Gemeinden. Seit Herbst 2010 haben Gemeinden und Städte in Niederösterreich die Möglichkeit, am e5-Programm teilzunehmen. Sie erhalten damit eine umfangreiche Unterstützung und auch Auszeichnung ihrer Energie- und Klimaschutzaktivitäten. e5 ist in Niederösterreich Teil des Energie-Gemeinde-Pakets http://www.umweltgemeinde.at/start.asp?ID=39235&b=7107.

 

NEUES FÖRDERPROGRAMM FÜR MIKRO-KRAFTWÄRMEKOPPLUNGEN

Eine Förderung beantragen können all jene, die in Niederösterreich eine mit fester Biomasse befeuerte Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlage) errichten und betreiben wollen. Der erzeugte Strom bzw. die erzeugte Wärme kann für den Eigenbedarf verwendet oder ins Netz eingespeist werden.

Förderzeitraum: Seit 1. Februar 2011. Die Frist endet nach 30 geförderten Anlagen, spätestens am 31. Dezember 2013.

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